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Allgemeine Geschäfts- und 
Nutzungsbedingungen (AGB) GOLDEN GRAND

 

Gültig ab: 19.10.2021

 

1. ALLGEMEINES

Die Airport Casino Basel AG (ACB) betreibt ihr Onlinecasino "GOLDEN GRAND“ über die Webseite goldengrand.ch und andere Zugriffsmöglichkeiten, wie beispielsweise mobile Anwendungen. Die Spieler und Spielerinnen können an Spielen als "Testspieler", "Testspielerinnen" ohne Geldeinsatz oder als "Geldspieler", "Geldspielerinnen " mit Geldeinsatz teilnehmen. 

Sämtliche Rechte im Zusammenhang mit „GOLDEN GRAND“ gelten ausschliesslich gegenüber der ACB, Flughafenstr. 225, 4056 Basel, Schweiz. Die ACB wird von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (www.esbk.admin.ch) beaufsichtigt. Die ACB ist Inhaberin der Schweizer Spielbankenkonzession mit der Nummer 516-004 sowie Inhaberin der Erweiterung der Konzession um das Recht, Spielbankenspiele online durchzuführen, die die Konzessionserweiterungs-Nummer 516-004-01 trägt.

Anwendbar sind insbesondere, aber nicht ausschliesslich, das Bundesgesetz über Glücksspiele (BGS) vom 29. September 2017 sowie die Verordnung über Geldspiele (VGS) vom 7. November 2018, in der jeweils neuesten Fassung.
 

 

 

 

2. GEGENSTAND UND GELTUNG

Die Annahme dieser AGB ist Voraussetzung für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung. Die AGB regeln die Nutzung der hier angebotenen Inhalte und Dienste, auf welche die Spieler bzw. die Spielerin oder interessierte Besucher und Besucherinnen zugreifen können. 

Die vorliegenden AGB gelten als vom Spieler bzw. von der Spielerin akzeptiert, sobald er/sie bei der Registrierung durch das Anklicken des dafür vorgesehenen Bestätigungsfelds seine Zustimmung erklärt. Durch das Anklicken akzeptiert und anerkennt der Spieler bzw. die Spielerin die Spielregeln, die Bonus- und Promotionsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Form.

Die ACB behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden auf der Gaming-Website bekannt gegeben und per E-Mail an die Spieler und Spielerinnen gesendet. Der Spieler bzw. die Spielerin ist verpflichtet, die aktuellen AGB regelmässig zu überprüfen. Sollte der Spieler bzw. die Spielerin die Änderungen nicht akzeptieren, kann er/sie den Kundendienst von der ACB ([email protected]) kontaktieren und jederzeit die Auflösung seines/ihres Kontos beantragen.
 

 

 

 

3. REGISTRIERUNG

Um das Spielangebot nutzen zu können, muss ein Spielerkonto eröffnet werden (Art. 47 VGS). Die Eröffnung eines Spielerkontos ist kostenlos. Voraussetzungen für die Eröffnung eines Spielerkontos sind die Volljährigkeit des Spielers oder der Spielerin, dass er oder sie über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügt und er oder sie keiner Spielsperre (Art. 80 BGS) sowie keinem Spielverbot (Art. 52 BGS) unterliegt. Es besteht kein genereller Anspruch auf Registrierung und Teilnahme an den Spielen. Um sich registrieren zu lassen, sind folgende Informationen zwingend erforderlich:

 

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnsitz (in der Schweiz)
  • Geschlecht
  • Nationalität
  • Gültige E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Pseudonym („Benutzername“)

 

Benutzername

Der Spieler oder die Spielerin hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Benutzernamen. Der Benutzername muss eindeutig und klar identifizierbar sein. Beleidigende oder anstössige Namen sind nicht erlaubt. Weiterhin verboten sind Benutzernamen, die einen Internet-Link enthalten oder auf einen Internet-Link anspielen oder Benutzernamen, die auf bestimmte Rechte des Benutzers anspielen (insbesondere ist die Verwendung des Begriffs "Administrator" dem Betreiber vorbehalten). Die ACB behält sich das Recht vor, Konten mit einem inakzeptablen Benutzernamen zu sperren. Konten können reaktiviert werden, sobald eine geeignete und akzeptable Alternative gewählt wurde. 

 

Angaben für die Registrierung sowie zulässige Ausweise und Mittel

Sämtliche Angaben zur Registrierung müssen korrekt und mittels eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte, Reisepass, Führerausweis), einer elektronischen Identität oder jedem anderen gleichwertigen Mittel, das von der zuständigen Aufsichtsbehörde zugelassen wird, angegeben werden (Art 49 VGS). 

 

Überprüfungsrecht der ACB

Die ACB ist berechtigt, jederzeit weitere Dokumente und Informationen zu verlangen, um ohne Einschränkung die Identität, das Alter, den Wohnort oder die zur Einzahlung genutzte Methode überprüfen zu können. Die ACB ist überdies berechtig jederzeit die Herkunft der vom Spieler bzw. von der Spielerin bei der ACB eingesetzten Gelder nachzufragen. Der Spieler bzw. die Spielerin muss auf Nachfrage der ACB den Nachweis erbringen, dass er/sie über ausreichende finanzielle Mittel für das Spielen um Geld verfügt. 

Die ACB ist berechtigt die Spielerkonto-Informationen jederzeit zu verifizieren und auf Grundlage der bei der Registrierung angegebenen Informationen Prüfungen, insbesondere der Bonität oder des Wohnsitzes des Spielers bzw. der Spielerin, auch mit Hilfe von Dritten durchzuführen (z. B. von Wirtschaftsauskunfteien wie beispielsweise Crif, Teledata, KYC Spider etc.).
 

Bestätigung der Registrierung

Nachdem das Konto erstellt und durch die ACB überprüft wurde, erhält der Spieler oder die Spielerin eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Nachdem die E-Mail-Adresse bestätigt wurde, können Geldbeträge zum Spielen um Geld, gemäss den weiteren Bestimmungen dieser AGB, auf das Spielerkonto eingezahlt werden.


 

 

4. ERÖFFNUNG EINES SPIELERKONTOS

Pro Spieler bzw. Spielerin darf nur ein Konto eröffnet werden (Art. 47 VGS). Das Konto gehört dem Spieler oder der Spielerin und darf keinem Dritten zur Nutzung überlassen werden. Es unterliegt allein der Verantwortung des Spielers bzw. der Spielerin, dem Kontoinhaber bzw. der Kontoinhaberin, seine/ihre Zugangsdaten sicher aufzubewahren. Die ACB ist für einen Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte und den daraus resultierenden Folgen nicht verantwortlich.

Des Weiteren behält sich die ACB das Recht vor, bei Nutzung des Kundenkontos durch einen Dritten oder einem diesbezüglichen Verdacht, das Konto zu sperren und vorhandene Guthaben einzubehalten. Der Spieler bzw. die Spielerin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Registrierungsdaten auf dem aktuellen Stand gehalten werden und notwendige Änderungen von Namen, Anschrift oder E-Mail-Adresse unverzüglich dem Kundendienst der ACB ([email protected]) zu melden, damit die Daten durch den Kundendienst aktualisiert werden.

Wenn Zugangsdaten nicht mehr auffindbar sind, muss Kontakt mit dem Kundendienst ([email protected]) aufgenommen werden. Wenn Änderungen eintreffen, durch die der Spieler bzw. die Spielerin nicht mehr bei Schweizer Onlinecasinos spielberechtigt ist und diese nicht rechtzeitigt gemeldet werden, können unter Berücksichtigung von Art. 52 Abs. 4 VGS, Verluste nicht rückvergütet und Gewinne nicht ausgezahlt werden.

Art 52 ABS 4 VGS: Stellt die Veranstalterin fest, dass die Spielerin oder der Spieler die Voraussetzungen nach Artikel 47 Absatz 3 nicht erfüllt, so wird der allfällige Aktivsaldo auf ein Zahlungskonto auf ihren oder seinen Namen überwiesen; überwiesen wird höchstens die Summe der Beträge, die die Spielerin oder der Spieler eingezahlt hat. Ein allfälliger Überschuss wird dem AHV-Ausgleichsfonds überwiesen, wenn es sich bei der Veranstalterin um eine Spielbank handelt, oder zu gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung gestellt, wenn es sich um eine Veranstalterin von Grossspielen handelt.

 

 

 

5. PROVISORISCHE ERÖFFNUNG EINES SPIELERKONTOS

Nach der Registrierung wird ein provisorisches Spielerkonto eröffnet. Für eine endgültig Eröffnung muss der Spieler bzw. die Spielerin eine Kopie eines zugelassenen amtlichen Ausweises sowie eine Adressbestätigung einreichen. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Utility-Bill, namentlich eine Kopie einer Strom-, TV-, Internetrechnung oder ein Bankauszug oder ein ähnlicher von der ACB zugelassener Nachweis. Diese Dokumente können entweder über die Upload-Funktion im Kundenkonto, per E-Mail ([email protected]) oder postalisch zugestellt werden. Eine automatische Ãœberprüfung durch die ACB bleibt davon unbenommen.

Werden die gewünschten Dokumente nicht während 30 Tagen eingereicht, wird das provisorische Konto gesperrt.

Art. 52 Abs. 2: 2 Spätestens einen Monat nach der provisorischen Eröffnung überprüft die Veranstalterin die Identität nach Artikel 49. Erfüllt die Spielerin oder der Spieler die Voraussetzungen nach Artikel 47 Absatz 3, so wird das Spielerkonto endgültig eröffnet.

 

 

 

6. EIN- UND AUSZAHLUNGEN

Einzahlungen

Das Spielerkonto wird in Schweizer Franken (CHF) geführt und durch die Einzahlungen des Spielers bzw. der Spielerin, durch seine/ihre Gewinne und durch Umwandlungen von Gratisspielguthaben gespeist. Die von der Veranstalterin gewährten Gratisspielguthaben gehören nicht zum Aktivsaldo (Art. 50 VGS).

Das Spielguthaben gehört dem Spieler bzw. der Spielerin persönlich, ist nicht übertragbar und wird nicht verzinst (Art. 69 Abs. 4 BGS). 

Wenn das Spielguthaben in der Höhe nicht ausreicht, um den Spieleinsatz zu tätigen, ist eine Teilnahme am Spiel nicht möglich. Das Spielguthaben kann keinen Minussaldo aufweisen. Die Gewährung von Darlehen oder Vorschüssen ist untersagt (Art. 75 BGS).

Einzahlungen können erst erfolgen, nachdem das Konto durch die ACB für die Überweisung von Geld über die angebotenen Zahlungsmethoden zugelassen und aktiviert wurde. Dabei können Einzahlungen über ein persönliches Bankkonto, Kredit-/Debitkarte, eine elektronische Geldbörse oder andere durch die ACB angebotene Zahlungsmethode vorgenommen werden. Die ACB garantiert keine ständige Verfügbarkeit sämtlicher Zahlungsmethoden und behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zahlungsmethoden jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern.

Das Konto dient ausschliesslich dazu, eine Spielteilnahme zu ermöglichen. Es darf insbesondere nicht dazu verwendet werden, um Gelder zu parken oder an Dritte zu transferieren. Die auf das Konto eingezahlten Geldbeträge sollten mindestens einmal eingesetzt werden.

 

Auszahlungen

Auszahlungen dürfen gemäss Art. 50 VGS ausschliesslich auf ein Zahlungskonto überwiesen werden, das auf den Namen des Spielers bzw. der Spielerin lautet.

Bevor Gewinne ausgezahlt werden können, muss der Spieler bzw. die Spielerin innert 30 Tagen nach der provisorischen Registrierung folgende Dokumente übermitteln: 

  • Kopie eines amtlichen Ausweispapiers mit Foto (Pass, ID, Führerausweis), entweder in elektronischer Form oder in Papierform,
  • Nachweis eines Zahlungskontos, das auf den Namen des Inhabers oder der Inhaberin des Spielerkontos lautet.

 

Art. 49 VGS: Die Veranstalterin eröffnet das Spielerkonto, wenn sie überprüft hat, ob die Informationen der Spielerin oder des Spielers den Tatsachen entsprechen, und wenn die Anforderungen nach Artikel 47 Absätze 2 und 3 erfüllt sind.

Art. 52 Abs. 2 VGS: Spätestens einen Monat nach der provisorischen Eröffnung überprüft die Veranstalterin die Identität nach Artikel 49 VGS. Erfüllt die Spielerin oder der Spieler die Voraussetzungen nach Artikel 47 Absatz 3, so wird das Spielerkonto endgültig eröffnet.

Die ACB hat das Recht bei Auszahlungsvorgängen jederzeit erneut Identifikationsdokumente oder andere Angaben anzufordern.

Solange das Spielerkonto provisorisch eröffnet ist, dürfen die Überweisungen des Spielers bzw. der Spielerin CHF 1'000.– nicht übersteigen, wobei der Spieler bzw. die Spielerin seine/ihre Gewinne nicht beziehen kann (Art. 52 VGS). Die ACB kann eine Zahlungstransaktion (Ein-/Auszahlung) verweigern, wenn ein Verdacht auf betrügerische Absicht besteht oder die Zahlungstransaktion in anderer Weise gegen die Rechtsordnung verstösst.

Ein Antrag auf Auszahlung kann aus technischen Gründen nicht in dem Moment gestellt werden, wenn der Spieler bzw. die Spielerin an einer Spielsitzung beteiligt ist.

Bei Fehlfunktionen und Fehlern auf der Spielplattform ist die ACB berechtigt, das Spiel oder die Spiele zu stornieren und nur den ursprünglichen Einsatz bzw. die Einsätze an den Spieler oder die Spielerin zurückzugeben.

Wenn der Inhaber bzw. die Inhaberin eines provisorischen Spielerkontos die Bestimmungen nach Art. 52 VGS nicht erfüllt oder der Spieler bzw. die Spielerin gegen dieselben verstösst, wird der allfällige Aktivsaldo auf ein auf den Namen des Spielers bzw. der Spielerin lautendes Zahlungskonto überwiesen. Überwiesen wird nur die Summe der Beträge, die der Spieler bzw. die Spielerin eingezahlt hat. Ein allfälliger Überschuss wird dem AHV-Ausgleichsfonds überwiesen (Art. 45 BGS).

Bei Fehlfunktionen und Fehlern auf der Spielplattform die ACB berechtigt, sämtliche Einsätze zu stornieren und den ursprünglichen Einsatz an den Spieler zurückzugeben.

Die ACB behält sich das Recht vor, irrtümlich getätigte Zahlungen jederzeit zurückzurufen. 

 

Gewinne von über 1'038'301 CHF unterliegen der Verrechnungssteuer. Die Veranstalterin ist dazu verpflichtet, diese Steuern einzubehalten und an die Steuerverwaltung abzuführen.

 

Geldwäschereibekämpfung

Der Spieler bzw. die Spielerin darf nur Geld, an dem er/sie der/die wirtschaftlich Berechtigte ist, auf sein/ihr Spielerkonto einzahlen. Der Spieler bzw. die Spielerin darf kein Geld auf das Spielerkonto einzahlen, von dem er/sie weiss oder annehmen muss, dass es aus kriminellen oder illegalen Aktivitäten stammt oder mit einem Zahlungsmittel einzahlen, über das er/sie nicht verfügungsberechtigt ist. Im Fall der Widerhandlung ist die Veranstalterin berechtigt und verpflichtet, die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Massnahmen zu ergreifen.

Der Spieler oder die Spielerin muss auf Verlangen der Veranstalterin die wirtschaftlich berechtigte Person und die Herkunft sämtlicher Transaktionen in Verbindung mit dem Spielerkonto angeben (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK). Im Verdachtsfall hat die ACB das Recht und die gesetzliche Pflicht, den Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zu melden.

 

 

 

7. INAKTIVES SPIELERKONTO

Ein Spielerkonto gilt als inaktiv, wenn dieses für 24 aufeinanderfolgende Monate nicht genutzt wurde (Art. 51 Abs. 1 VGS). Die ACB wird sich mit dem Spieler bzw. der Spielerin per E-Mail in Verbindung setzen, wenn das Konto inaktiv werden sollte. Nach dieser inaktiven Zeit wird die ACB den Restbetrag (ohne ein allfälliges Bonusguthaben) auf ein im Spielerkonto erfasstes Zahlungskonto überweisen. 

Sind die Zahlungskontoangaben des Spielers bzw. der Spielerin nicht gültig und gelingt es der ACB trotz einem zumutbaren und in Bezug auf den betreffenden Betrag verhältnismässigen Aufwand nicht, den Spieler bzw. die Spielerin zu kontaktieren, so hält die ACB das Guthaben während 24 Monaten zur Verfügung des Spielers bzw. der Spielerin. Nach dieser Frist wird das Guthaben dem AHV-Ausgleichsfonds überwiesen (Art. 51 Abs. 3 VGS).

 

 

 

8. AUFLÖSUNG DES SPIELERKONTOS

Die ACB ist berechtigt, das Spielerkonto ohne Angabe von Gründen jederzeit und ohne Vorankündigung aufzulösen (Art. 53 BGS). Guthaben, die sich zum Zeitpunkt einer Sperre auf dem Spielerkonto befinden, werden auf ein auf den Spieler bzw. der Spielerin lautendes Bankkonto überwiesen.

Die ACB löst das Spielerkonto auf, wenn…

 

  • der Spieler oder die Spielerin dies verlangt (Art. 51 VGS);
  • sie feststellt, dass der Spieler oder die Spielerin die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Spielerkontos nach Art 47 Abs. 3 VGS nicht mehr erfüllt (Art. 51 VGS);
  • oder das Spielerkonto für mehr als zwei Jahren inaktiv war (Art. 51 VGS);
  • der Verdacht besteht, dass es sich bei Einzahlungen um Geld von fraglicher Herkunft handelt (bspw., wenn sich der Verdacht nach der Abklärung auf Geldwäscherei erhärtet und eine Meldung gemäss Art. 9 GwG [Art. 9 GwV-ESBK] abgesetzt wurde, jedoch erfolgt ein Abbruch der Geschäftsbeziehungen nur in Ausnahmefällen [Art. 20 GwV-ESBK]).

 

 

 

9. VERANTWORTUNGSVOLLES SPIELEN

Die ACB bietet verschiedene Massnahmen an, um den Spieler bzw. die Spielerin vor potenziellen Glücksspielrisiken zu schützen.

 

Spielbeschränkungen und Selbstkontrolle

Der Spieler oder die Spielerin muss bei der Registrierung einen Höchstwert oder mehrere Höchstwerte festlegen, mit denen er oder sie tägliche, wöchentliche oder monatliche Verluste beschränken möchte.

Der Spieler oder die Spielerin kann die selbst bestimmten Höchstwerte jederzeit anpassen. Die Senkung eines Höchstwerts wird unmittelbar wirksam. Eine Erhöhung wird frühestens nach 24 Stunden wirksam Der Spieler oder die Spielerin ist frei, den oder diese Werte jederzeit anzupassen (Art. 87 VGS). 

 

Informationen über Gewinne und Verluste

Der Spieler oder die Spielerin kann auf seinem/ihrem Spielerkonto jederzeit Informationen zu seinem/ihrem Spielverhalten, seinen/ihren Einsätzen, seinen/ihren Gewinnen und Verlusten und dem Nettoergebnis seiner/ihrer Spieltätigkeit, abrufen.

 

Gewinnbestätigungen

Die ACB stellt gemäss Art. 70 BGS keinerlei Gewinnbestätigungen aus.

 

Selbsttest

Der Spieler oder die Spielerin kann jederzeit einen Selbsttest zur Beurteilung des eigenen Spielverhaltens durchführen.

 

Vorübergehender Spielausstieg

Der Spieler bzw. die Spielerin hat jederzeit die Möglichkeit, vorübergehend, d. h. für einen selbstbestimmten Zeitraum bis maximal sechs Monate, aus dem Spiel auszusteigen (Art. 89 VGS). Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der vorübergehende Spielausstieg automatisch aufgehoben. 

 

Spielsperre

Die ACB ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Spielsperre auszusprechen, wenn der Verdacht besteht, dass jemand überschuldet ist, den finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zum Einkommen und Vermögen stehen. Ausserdem sperrt die ACB Spieler bzw. Spielerinnen, von denen sie aufgrund einer Meldung einer Fachstelle oder Sozialbehörde weiss oder annehmen muss, dass sie spielsüchtig sind. Eine Spielsperre erstreckt sich auf die Spielbankenspiele, die online durchgeführten Grossspiele sowie die Grossspiele, auf welche die interkantonale Behörde die Spielsperre ausgedehnt hat. Jeder Spieler oder jede Spielerin kann selbst bei einer Spielbank oder einer Veranstalterin von Grossspielen, die Spielsperren verhängen, eine Spielsperre beantragen. Die Spielsperre wird der betroffenen Person durch die ACB mit Begründung schriftlich mitgeteilt (Art. 80 BGS). Freiwillige Spielsperren können frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 Abs. 1. VGS).

 

 

 

10. DATENSCHUTZ

Der Datenschutz ist in der «Datenschutzerklärung der Airport Casino Basel AG» definiert.

 

 

 

11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Die ACB erbringt die Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht. Es ist dem Spieler bzw. der Spielerin bekannt, dass die ACB sämtliche Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störungen oder Unterbrechungen von Kommunikationsnetzen oder durch einen Ausfall von IT-Infrastrukturen, der Telefonleitungen oder anderer Teile, der zur Leistungserbringung beanspruchten Infrastruktur, kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung der ACB kommen. Die ACB gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen. Die ACB haftet nicht für den Verlust von tatsächlichen oder virtuellen Gewinnen, die durch unterbrochene Spiele oder Turniere verursacht werden.

Die ACB beabsichtigt nicht, dass ihre Website von Benutzern, die sich in Ländern aufhalten, in denen solche Aktivitäten illegal sind, für Glücksspiele oder andere Zwecke genutzt werden sollte (z. B. bei Urlauben in diesen Ländern, generell gilt, dass Spielerkonten nur eröffnet werden, wenn der Spieler/die Spielerin über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz verfügt [Art. 47 Abs. 3 VGS]). Die Website der ACB stellt kein Angebot, keine Aufforderung oder Einladung zur Nutzung der Spiele oder anderer Dienste in Ländern dar, in denen solche Aktivitäten gesetzlich verboten sind. Es liegt in der Verantwortung jedes Benutzers bzw. jeder Benutzerin, das Recht zu bestimmen, das an dem Ort gilt, an dem er/sie sich befindet.

Die ACB sichert die Systeme gegen Virenbefall. Ein Virenbefall kann jedoch nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte E-Mails, unter Verwendung des Namens der ACB oder der zur ACB gehörigen Marke „GOLDEN GRAND“, ohne Einverständnis der ACB versenden, die beispielsweise Viren oder Spyware enthalten oder zu Webinhalten verlinken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf kann die ACB keinen Einfluss nehmen. Entsprechend lehnt die ACB jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab. Jeder Spieler bzw. jede Spielerin ist für die technische Konfiguration seines/ihres Computers bzw. seines/ihres Endgerätes verantwortlich.

 

 

 

12. GEISTIGES EIGENTUM / SALVATORISCHE KLAUSEL

Durch die Nutzung der Dienste auf der Website der ACB anerkennt der Spieler bzw. die Spielerin, dass sämtliche Inhalte von der Webseite der ACB alleiniges geistiges Eigentum der ACB darstellen. Sie dürfen die verfügbaren Inhalte und Informationen ausschliesslich für persönliche Zwecke nutzen. Die Verwendung des geistigen Eigentums ist für jedwede anderen Zwecke nicht gestattet.

Die Website der ACB kann Hinweise auf Rechte von Dritten aufweisen. Solche Rechte sind von den Spielern und Spielerinnen zu beachten.

Der Spieler bzw. die Spielerin anerkennt durch die Registrierung auf der Website, dass das ausschliessliche geistige Eigentumsrecht in diesen AGB der ACB zusteht.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

 

 

 

13. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Beziehungen zwischen Spielern bzw. Spielerinnen und der ACB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Rechte aus oder in Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ist Basel, Schweiz.

 

 

 

14. BONUSREGELN

Die Bonusregeln sind in den «Allgemeinen Bonusbestimmungen GOLDEN GRAND» definiert.

 

 

 

15. SPRACHE

Bei Unterschieden zwischen verschiedenen sprachlichen Versionen bei den AGB, ist die deutsche Version massgebend.

 

 

 

 

 

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